§40 verstehen
Reisekosten VMA BMF nochmal nachlesen
Allgemein
Privatpersonen dürfen keine Vorsteuer ziehen
Aufpassen ob Skonto gezogen wurde, dann nur das ansetzten.
Nichtansätze begründen bei Privatnutzung reicht es §12 zu nennen.
IMMER auf Zufluss/Abfluss des Geldes achten
Zufluss/Abfluss-Prinzip
gem. §11
Grundsatz: Einnahmen sind in dem Jahr zuzuordnen, wenn diese Zu- bzw. Abgeflossen sind.
Zeitpunkt:
Zahlungsart Zufluss Abfluss
Bar Übergabe Übergabe
Scheck Entgegennahme Hingabe
Überweisung Gutschrift Kto Eingang bei der Bank
Ausnahmen:
- Sparbuchzinsen sind imm 31.12.
- Einnahmen nach §19 -> §38a Abs 1
- regelmäßig Wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
§38a
Laufender Arbeitslohn gehört für den dafür gearbeiteten Monat, es sei denn dieser wird in größeren Abständen oder nicht laufend ausgezahlt.
regelmäßig wiederkehrend
Es muss sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung zwischen den 22.12-10.01. liegen.
z.B. Miete
§40 LSt Abwälzung
Der Arbeitgeber hat die LSt zu übernehmen.
Die auf den AN abgewälzte LSt gilt als zugefollsener Arbeitslohn und mindert nicht die Bemessensgrundlage.
§19 Abs. 2
Anspruch:
- Pension bzw. Hinterbliebenenbezüge dieser
- Betriebsrente bzw. Hinterbliebenenbezüge dieser ohne vorher eingezahlt zu haben ab den vollendeten 63. Lebensjahr oder vollendeten 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung
Schema:
Jahresbezug
./. Versorgungsfreibetrag
./. Zuschlag
./. Werbungskosten §9
Merken:
Kohortenprinzip: Der zuerst bestimmte Versorgungsfreibetrag und Zuschlag bestehen auf unbestimmte Zeit auch nach Bezugsanpassungen. §19 Abs. 2 S.8
Für jeden vollen Kalendermonat für den kein Bezug besteht darf anteilig 1/12 keine Versorgungsbezüge/Zuschläge gezahlt werden. §19 Abs. 2 S.12
Falls mehrere Bezüge richtet sich der berücksichtigungsfährige Höchstbetrag der VFB und Zuschlags nach dem beginn des ersten Bezuges gem. §19 Abs. 2 S.6
Sachbezüge Firmenwagen
gem. §8 Abs. 2 S. 2
1%
Angestellter immer
Arbeitgeber nur wenn betriebliche Nutzung > 50%
Verbrenner
Bruttolistenpreis abrunden auf volle 100
1% von abgerundeten BLP = XXX
0,03% * abgerundeten BLP * Strecke Whg -> 1.TS = YYY
XXX + YYY = steuerpflichtiger Arbeitslohn pro Monat
Bei Jahr das noch * 12
Hybrid 50%
gem. §6 Abs. 1 Nr. 4 Ziffer 2
Zuerst den BLP umgerundet halbieren
Elektro 25%
gem. §6 Abs. 1 Nr. 4 Ziffer 3
wenn BLP <= 100.000€ und Anschaffung zwischen 2019 und 2030
Zuerst den BLP umgerundet vierteln
Fahrtenbuch
Nicht nur die Hinfahrt sondern die tatsächliche Strecke
Berechnung:
Alle netto Kosten + Versicherung + Steuer +AfA * 1,19 = Anfällige Kosten
Anteil an privater Fahrten * Anfällige Kosten = Geldwerter Vorteil private Fahrten
Anteil Fahrten Whg <-> 1.TS * Anfällige Kosten = Geldwerter Vorteil 1.TS
Gesamter Geldwerter Vorteil = Summe private Fahrten + 1.TS
Übersichtliches Darstellen
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 (1)
Einnahmen i.S.d. §8
BAL XXX
...
Summe XXX
./. Werbungskosten §9
Kontoführungsgeb. 16
...
Summe XXX
Vergleich mit §9a WK-Pb -XXX
Einkünfte gem. §19(1) XXX
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19(2)
Einnahmen i.S.d. §8
Betriebsrente/Pension XXX
...
Summe XXX
./. Versorgungsfreibetrag
XXX*12=YYY
YYY*VFB%=ZZZ
YYY-ZZZ= TTT
zzgl. Zuschlag
Gesamt
ggf. Summe * anteilige Monate / 12 -XXX
./. Werbungskosten §9
...
Vergleich mit §91 Wk-Pb -XXX
Einkünfte gem. §19(2) XXX
Einkünfte §19 Gesamt XXX
Werbungskosten
Arbeitszimmer
§9 Abs. 5 i.V.m. §4 (5) Nr. 6b
§9 Abs. 5 i.V.m. §4 (5) Nr. 6c
6b
Wenn überwiegend im Homeoffice gearbeitet wird.
Das Zimmer muss baulich eine eigene Sache sein.
Anfallende Kosten für das Zimmer also Miete + NK.
Sonst pausch. von 1260€ pro Home-Office Monat.
6c
für jeden Kalendertag, an dem überwiegend in der eigenen Wohnung gearbeitet wird und keine andere 1.TS aufgesucht wird (ausgeschlossen Lehrer).
6€ pro Tag höchstens 1260€
Behinderung
§9 Abs. 2
kommt zu 99% dran
Mind. 70% oder erheblich beeinträchtigt (gem §65 Abs. 3a Nr.2)
Tatsächliche Aufwendungen für Wohnung -> 1. Tätigkeitsstätte
+Familienheimfahrten. Ergo Reisekosten.
Reisekosten
Fahrtkosten
komplette gefahrene Strecke * 0,30€
VMA
Voller Tag nicht Zuhause 28€
An-Abreise 14€
mehr als 8 Tage von Wohnung & 1.TS abwesend 14€
Wenn
Frühstück 28€-20%
Mittagessen 28€-40%
Abendessen 28€-40%
kürzen.
BMF schreiben nochmal angucken hier gab es wilden shit glaube ich
Ansonsten
nur selbst getragene Kosten sind abziehbar
Fahrtkosten
SONDERFALL
Bei unterteilig kürzeste Strecke:
Kürzeste Strecke mit dem Auto - mit dem Auto gefahrende Strecke= übrige Strecke
übrige Strecke zuerst mit ÖPNV o.Ä. abarbeiten; wobei diese <= 4.500€
dann Auto gefahrende Strecke .
Bsp.
kürzeste Strecke 40km
220 Tage
Auto 5km
ÖPNV 50km -> irrelevant
40km-5km=35km
20km * 0,30 * 220 Tage = 1320
15km * 0,38 * 220 Tage = 1254
Summe 1320 + 1254 = 2574
< 4.500
5km * 0,38 * 220 Tage = 418
Summe 2992
GWG
Nicht mit vom Arbeitgeber bereitgestellte Elektronik verwechseln. Diese sind bei den Einnahmen mit 0 anzusetzen. :)
Laptop/Tablet etc. egal welche Höhe sofortabschreiben
Ansonten <800 € gem. §6 (2)
WENN die Dinge eine selbstständige Nutzung fähig sind.
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag?