§ 4 Steuerbefreiung
§ 9 Option auf Verzicht
Werklieferung, -leistung
(in Teilen: Lieferung, s.L. + Ortsbestimmung)
§4 Steuerbefreiung
Diese unter §1 Abs 1 Nr.1 fallende Umsätze sind steuerfrei:
Markieren:
Nr. 8 a) Gewährung und Vermittlung von Umsätzen
Nr. 9 a) Umsätze nach Gewerbsteuergesetz
Nr. 11 Von Bausparkassenvertretern, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Nr. 12 a) Vermietung und Verpachtung con Grundstücken ABER NICHT bei kurzfristiger Beherbergung Fremder, Fahrzeugstellflächen, kurzfr. Campingplätzen, Maschinen
Nr. 14 a) Heilbehandlungen bei HUMANmedizin ABER NICHT bei im eigenen hergestellten Zahnprothesen oder kieferorthopädischen Apparaten
Nr. 16 Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen
Nr. 19 a) Umsätze von Blinden <= 2 AN
Nr. 19 b) Blindenwerkstätten
Nr. 21 für. Schul- Bildungszwecken bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts
§9 Option auf Verzicht
Abs 1
Auf die Steuerbefreiung von §4 Nr 8 a-g ,9 a,12,13 u. 19 kann verzichtet werden, wenn an einer anderen UN für dessen Unternehmen verkauft wird.
Abs 2
Bei Vermietung und Verpachtung muss der andere UN Umsatzsteuerabzugsberechtigt sein.
Werklieferung, -Leistung
Werklieferung
- Bearbeitung oder Verarbeitung eines fremden Gegenstandes
- Verwendung mind. zum Teil vom leistenden UN beschaffte Hauptstoffe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/378652_3___12/
Werkleistung
Wird wie eine sonst. Leistung behandelt gem. §3(9) UStG
Ort 3a