Eigentümer
Rechtliche Herschafft gem. §903 BGB
Besitzer
Tatsächliche Herschafft gem. §854 BGB
mittelbarer Besitzer
§868 BGB
unmittelbarer Besitzer
854 Abs. 1 BGB
Eigentumsübergabe
bewegliche Sachen
- Einigung und Übergabe §929 Satz 1 BGB
- Einigung §929 Satz 2 BGB
- Besitzkonstitut §930 BGB
- Abtretung des Herrausgabeanspruchs §931 BGB
unbewegliche Sachen
- Auflassung und Grundbuch §873 BGB
Einigung = Auflassung gem. $925 BGB
Eigentumsvorbehalt
einfacher Eigentumsvorbehalt
§449 BGB
Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen
verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Sache darf vom Erwerber veräußert oder verarbeitet werden. Jedoch tritt der Erwerber bis zur vollständigen Bezahlung den Anspruch an die Sache oder die Forderung an Dritte ab.
erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Käufer wird erst nach Begleichung ALLER seiner Verbindlichkeiten Eigentümer.
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§932 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
§935 BGB
§§923 bis 934 BGB greift nicht wenn sie gestohlen oder sonst abhanden gekommen sind.
Zählt nicht für Geld, Wertpapiere
Arten von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus mind. 1 Willenerklärung.
Beispiele
- §657 BGB Blindes Versprechen
- §516 BGB Schenkung
- §765 BGB Bürgschaft
- §568 BGB Kündigung
- §433 BGB Kaufvertrag
Empfangsbedürftig
§130 BGB
Die Willenserklärung muss in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen und dieser muss unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Einseitiges Rechtsgeschäft
Kann aber muss nicht #Empfangsbedürftig sein.
Mehrseitiges Rechtsgeschäft
Immer #Empfangsbedürftig.
(Vertrag immer zweiseitiges Rechtsgeschäft.)
Einseitiges verpflichtendes Rechtsgeschäft
Für ein Vertragspartner entsteht eine Pflicht, der/die anderen enthält ein Recht.
Z.B. Schenkung §765 BGB oder Bürgschaft §516 BGB
Zwei-/ Mehrseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft
Aus dem Rechtsgeschäft entsteht für alle Rechte und Pflichten
Z.B. Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag, Mietvertrag