Kommt dran:
- unentgeldliche Lieferung/sonst. Leistung (LS06)
- Ort Bestimmung
- Steuerbarkeit
- §9
- §10 Bemessungsgrundlage
Unentgeldliche Wertabnahme
Unentgeltliche Lieferung
§3 Abs. 1b Nr.1-3 UStG
Allgemeine Vorraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Entnahme von Gegenständen durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens
§3 Abs. 1b Nr. 1 UStG
- Entnahme eines Gegenstandes
- Durch den Unternehmer
- Aus dem Unternehmen
- Im Inland
- Für Zwecke außerhalb des Unternehmens
- Gegenstand oder Bestandteil mind. teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt
Sachzuwendungen an das Personal, sofern keine Aufmerksamkeit
§3 Abs. 1b Nr. 2 UStG
- unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes
- Durch einen Unternehmer
- Aus seinem Unternehmen
- Im Inland
- An sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen
- Gegenstand oder Bestandteil mind. teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt
Alle anderen unentgeltlichen Zuwendungen ausgenommen Geschenke geringen Wertes und Warenmuster
§3 Abs. 1b Nr. 3 UStG
- andere unentgeltliche Zuwendung eines Geschenkes, ausgenommen Geschenke geringen Wertes und Warenmuster
- Durch einen Unternehmer
- Aus seinem Unternehmen
- Im Inland
- Für Zwecke des Unternehmens
- Gegenstand oder Bestandteil mind. teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt
Unentgeltiche sonst. Leistung
§3 Abs. 9a Nr. 1-2 UStG
Private Nutzung betrieblicher Gegenstände
§3 Abs. 9a Nr. 2 UStG
- Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes
- Gegenstand oder Bestandteil mind. teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt
- Durch einen Unternehmer oder sein Personal, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen
- Im Inland
- Für Zwecke außerhalb des Unternehmens
Bsp:
- private Nutzung betr. Fahrzeuge durch den Unternehmer
- Private Nutzung betr. Telekommunikationsgeräte durch den Unternehemer
- private Nutzung betr. Gegenstände durch das Personal
Andere unentgeltliche sonst. Leistungen
§3 Abs. 9a Nr. 2 UStG
- unentgeltliche Erbringung einer sonst. Leistung
- durch den Unternehmer oder sein Personal, solange keine Aufmerksamkeiten vorliegen
- Im Inland
- Für Zwecke außerhalb des Unternehmens
§9 Option auf Verzicht
Abs 1
Auf die Steuerbefreiung von §4 Nr 8 a-g ,9 a,12,13 u. 19 kann verzichtet werden, wenn an einer anderen UN für dessen Unternehmen verkauft wird.
Abs 2
Bei Vermietung und Verpachtung muss der andere UN Umsatzsteuerabzugsberechtigt sein.
§10 Bemessungsgrundlage
Abs 1
Die Bemessungsgrundlage ist das Entgelt.
Das Entgelt ist gem §10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzgl. der USt.
Dazu zählt nicht:
Abs 2
Sonderfall - Tausch mit Baraufgabe