Erfolgskonten
Befinden sind "Unterkonten" des Eigenkapitals
Erfolgskonten sind in Ertrags- und Aufwandskonten aufzuteilen
Werden über das GuV Konto abgeschlossen
Aufwandskonten
Wächst im Soll
Ertragskonten
Wächst im Haben
Abschließen
Die Salden der Erfolgskonten werden jeweils auf das GuV-Konto gebucht.
Und anschließend ins Eigenkapital. Wenn
Gewinneinfluss
- Wenn nur Bestandskonten angesprochen werden, nennt man das Betriebsvermögensumschichtung, was erfolgsneutral ist.
- Wenn mind. 1 Erfolgskonto angesprochen wird, nennt man das Betriebsvermögenänderung, was entweder positiv oder negativ erfolgswirksam ist.
Umsatzsteuer
USt-VZ
§18 UstG
Wenn die anfallende USt > VoSt ist spricht man von Umsatzsteuerschuld
Wenn jedoch die anfallende USt < VoSt ist spricht man von einem Vorsteuerüberhang.
Voranmeldungszeitraum gem. §18 Abs. 2 UStG
Standardfall ist Quartalsweise
Wenn im Vorjahr die USt-Schuld < 2.000€ ist muss die USt nur über die Jahreserklärung mitgeteilt werden.
Wenn jedoch die USt-Schuld im Vorjahr > 9.000€ ist, muss die USt-Voranmeldung monatlich ermitttelt und den Behörden mitgeteilt werden.
Anmeldung gem. §18 Abs 1 UStG
Fälligkeit gem. §18 Abs. 4 UstG
Ust
Der Mehrwert ergibt sich aus netto Verkaufspreis - netto Einkaufspreis.
Beispiel
Verkauf:
| Soll | an | Haben | ||
|---|---|---|---|---|
| FLL | 119 | an | Umsatzerlöse | 100 |
| Umsatzsteuer | 19 |
Bezahlung:
| Soll | an | Haben | ||
|---|---|---|---|---|
| Bank | 119 | an | FLL | 119 |
VoSt
Beispiel
Einkauf:
| Soll | an | Haben | ||
|---|---|---|---|---|
| Wareneingang | 100 | an | VLL | 119 |
| Vorsteuer | 19 | an |
Bezahlung:
| Soll | an | Haben | ||
|---|---|---|---|---|
| VLL | 119 | an | Bank | 119 |
Abschließen
Während des Geschäftsjahrs
Werden die Konten USt und VoSt auf das Konto USt-VZ umgebucht und dann die Bankbewegung dagegen gebucht.
Jahresende
Am Ende des Jahres wird das Konto(USt, VoSt) mit dem geringeren Saldo auf das mit dem höheren Saldo umgebucht.
Dabei ergibt sich dann die Zahllast oder der Vorsteuerüberhang