Erfolgskonten

Befinden sind "Unterkonten" des Eigenkapitals
Erfolgskonten sind in Ertrags- und Aufwandskonten aufzuteilen
Werden über das GuV Konto abgeschlossen

Aufwandskonten

Wächst im Soll

Ertragskonten

Wächst im Haben

Abschließen

Die Salden der Erfolgskonten werden jeweils auf das GuV-Konto gebucht.
Und anschließend ins Eigenkapital. Wenn

Gewinneinfluss

Umsatzsteuer

USt-VZ

§18 UstG

Wenn die anfallende USt > VoSt ist spricht man von Umsatzsteuerschuld
Wenn jedoch die anfallende USt < VoSt ist spricht man von einem Vorsteuerüberhang.

Voranmeldungszeitraum gem. §18 Abs. 2 UStG

Standardfall ist Quartalsweise
Wenn im Vorjahr die USt-Schuld < 2.000€ ist muss die USt nur über die Jahreserklärung mitgeteilt werden.
Wenn jedoch die USt-Schuld im Vorjahr > 9.000€ ist, muss die USt-Voranmeldung monatlich ermitttelt und den Behörden mitgeteilt werden.

Anmeldung gem. §18 Abs 1 UStG

Fälligkeit gem. §18 Abs. 4 UstG

Ust

Der Mehrwert ergibt sich aus netto Verkaufspreis - netto Einkaufspreis.

Beispiel

Verkauf:

Soll an Haben
FLL 119 an Umsatzerlöse 100
Umsatzsteuer 19

Bezahlung:

Soll an Haben
Bank 119 an FLL 119

VoSt

Beispiel

Einkauf:

Soll an Haben
Wareneingang 100 an VLL 119
Vorsteuer 19 an

Bezahlung:

Soll an Haben
VLL 119 an Bank 119

Abschließen

Während des Geschäftsjahrs

Werden die Konten USt und VoSt auf das Konto USt-VZ umgebucht und dann die Bankbewegung dagegen gebucht.

Jahresende

Am Ende des Jahres wird das Konto(USt, VoSt) mit dem geringeren Saldo auf das mit dem höheren Saldo umgebucht.
Dabei ergibt sich dann die Zahllast oder der Vorsteuerüberhang